DIE KERNBEREICHE
Compliance-Prüfung
Vor erlaubten Handlungen laufen Prüfungen zu Umsatzsteuer, Sanktionen, Sperrlisten und Geschäftspartnerrisiko. Bei schwacher Beleglage hält der Vorgang standardmäßig an; Ausnahmen setzen eine gültige Befugnis und eine tragfähige rechtliche oder anbieterseitige Grundlage voraus.
LIESTGeschäftspartner · Handelsroute · BefugnisSCHREIBTNachweise
GRENZEKann eine erforderliche Prüfung nicht abgeschlossen werden, geht die Handlung nicht weiter. Fehlen wird als Fehlen erfasst — nie als Bestehen.
Pflichtprüfungen
- VIES-Prüfung der USt-IdNr.
- Sanktionslistenprüfung
- Abgleich mit Sperrlisten
- Bewertung des MTIC- und Karussellbetrugsrisikos
Im Zweifel gesperrt
- Vor jedem Geldfluss laufen die Prüfungen erneut
- Keine Konfiguration kann die Pflichtprüfungen umgehen
- Nur autorisierte und protokollierte Ausnahmewege
- §25f-Nachweise je Geschäftspartner
Klare Grenzen
- Jede Einstufung bleibt bei Ihrer namentlich autorisierten Person
- Keine Steuerberatung — steuerliche Vorgaben stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab
- Jede Einstufung wird mit Nachweisen dokumentiert
- Eine schwache Datenlage bleibt als Lücke sichtbar
IHR BLICK AM MORGEN